Grundlage für die Berechnung meines Honorars ist die für Steuerberatungsleistungen verbindlich anzuwendende Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV2020).
Dabei setzt sich das Honorar aus der Gebühr für die jeweilige Leistung und dem Auslagenersatz zusammen. Die Gebühren für die verschiedenen Leistungen werden als Wertgebühr oder als Zeitgebühr erhoben.

Für die meisten Tätigkeiten (z.B. Steuererklärungen, Buchhaltung, Jahresabschlüsse und Rechtsbehelfe) sieht die Verordnung eine Wertgebühr vor, d.h. z.B. die Höhe der Einnahmen, des Umsatzes oder des Einkommens bestimmt, welcher Wert aus den Gebührentabellen A bis D für eine angemessene Gebühr zugrunde zu legen ist.

Eine Zeitgebühr ist auf wenige Tatbestände beschränkt und beträgt je angefangene halbe Stunde von 30 € bis 75 € abhängig von der Bedeutung der Angelegenheit, dem Umfang und der Schwierigkeit.

Daneben ist nach § 4 StBGebV die schriftliche Vereinbarung von höheren Honoraren sowie nach § 14 StBGebV die Vereinbarung von Pauschalvergütungen zulässig.

Für weitere Tätigkeiten, insbesondere betriebswirtschaftliche Beratungen und Gutachten sind die Honorare individuell verhandelbar.

Bitte haben Sie Verständnis, daß an dieser Stelle keine allgemeinen Aussagen über anfallende Honorare möglich sind. Nur im persönlichen Gespräch kann der Umfang meiner Tätigkeiten auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden, so dass stets Ihr Nutzen im Vordergrund steht.